Mit der Einführung des Bürgergeldes schließen Sie ab 01. Juli 2023 mit Ihrer Integrationsfachkraft keine Eingliederungsvereinbarungen mehr ab, sondern Sie erstellen gemeinsam einen Kooperationsplan. Hier steht, welche Schritte Sie auf dem Weg zum Erreichen Ihres beruflichen Integrationsziels gehen möchten und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt.
Sollte es bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes zu einer nicht lösbaren Meinungsverschiedenheit zwischen Ihnen und Ihrer Integrationsfachkraft kommen, haben Sie oder Ihre Integrationsfachkraft die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Gegenstand des Schlichtungsverfahrens können ausschließlich Meinungsverschiedenheiten bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans sein, keine Meinungsverschiedenheiten zur Umsetzung des Kooperationsplans oder zu leistungsrechtlichen Fragen.