Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen bei Ihrer Ansprechpartnerin / Ihrem Ansprechpartner nur mit Termin möglich sind.

Geld zum Leben

Ihr Geld reicht nicht zum Leben aus ?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten. Neben den Anspruchsvoraussetzungen ist auch das vorhandene Einkommen und Vermögen ausschlaggebend. Anschließend finden sie hierzu die entsprechenden Erläuterungen.

Wer kann Geld vom Jobcenter bekommen?

Ob Sie Geld vom Jobcenter bekommen, steht im Gesetz (§ 7 SGB II):

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und maximal 65/67 Jahre alt (Rentenalter).
  • Sie müssen gesund genug sein, um mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten zu können.
  • Sie verdienen nicht genug Geld, um sich oder Ihre Familie selbst ernähren zu können.
  • Sie haben wenig bzw. kaum Erspartes.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.

Wenn Sie mit jemandem zusammenwohnen (Partner*in, Ehefrau/Ehemann, Kind/er bis 25 Jahre), gehören diese Personen zu Ihrer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass diese Person/en auch Hilfe vom Jobcenter bekommen können, wenn das gemeinsame Geld nicht zum Leben reicht.

Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen.

Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

 Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Wer kann kein Geld bekommen?

Zum Beispiel

  • Sie sind schon in Altersrente.
  • Sie sind Ausländer*in und haben keine Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie bekommen Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (zum Beispiel Asylsuchende oder geduldete Geflüchtete).
  • Sie beziehen volle Erwerbsminderungsrente (über 6 Monate befristet) ohne weitere erwerbsfähige Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
  • Sie beziehen volle Erwerbsminderungsrente (auf Dauer).

Geld zum Leben

  • Monatliches Geld („Regelbedarf“)

    Sie haben nicht genug Geld, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dann kann das Jobcenter Ihnen mit Bürgergeld helfen.

    Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, der für das tägliche Leben gezahlt wird. Hiermit sind zum Beispiel die Kosten für Essen, Körperpflege, Dinge für den Haushalt, Strom und die Bedürfnisse des täglichen Lebens gemeint. Auch Kosten für Hobbys und Besuche im Theater oder Treffen mit Freunden müssen Sie hiervon bezahlen.

  • Einmalige Zahlungen und Mehrbedarf

    Wenn Sie eine besondere Situation haben und deswegen Geld brauchen, können wir Ihnen einmalig Geld zahlen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie

    • für eine neue Wohnung Möbel, Haushaltsgeräte und Dinge für den Haushalt kaufen müssen.
    • schwanger sind oder gerade ein Kind bekommen haben und Kleidung, Windeln und Dinge für das Baby und sich selbst benötigen.
    • orthopädische Schuhe anschaffen oder reparieren lassen, therapeutische Geräte kaufen oder mieten wollen.
    • Kinder haben, die eine Kindertageseinrichtung oder die Schule besuchen: für Schulausflüge/Klassenfahrten oder Schulmaterial (mehr Infos unter "Geld für Kinder").

    Hierbei gibt es Ausnahmen. Sprechen Sie uns an.

    Das Geld, das Sie vom Jobcenter bekommen, berücksichtigt immer Ihre ganz persönliche Situation. Bitte wenden Sie sich daher bei allen Fragen und Änderungen in Ihrem Leben (zum Beispiel Umzugswunsch, Geburt eines Kindes, Heirat, Einzug/Auszug des Partners oder der Partnerin, Änderung beim Gehalt oder Vermögen) direkt an das Jobcenter.

    Veränderungen in Ihrem Leben können Sie entweder selbst über jobcenter.digital online übermitteln oder telefonisch dem ServiceCenter (0961/409-1500) mitteilen. Die Mitarbeiter*innen im ServiceCenter stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Einnahmen, Besitz und Erspartes (Einkommen und Vermögen)

  • Einkommen

    Wenn wir Ihren Anspruch auf Bürgergeld berechnen, müssen wir Ihr Einkommen berücksichtigen. Dazu zählt zum Beispiel:

    • Geld für eine Arbeit (zum Beispiel ein Nebenjob)
    • Lohn-Nachzahlungen (zum Beispiel rückwirkende Gehaltserhöhung)
    • Weihnachts- und Urlaubsgeld
    • Arbeitslosengeld oder Krankengeld
    • Steuererstattungen
    • Unterhaltsleistungen
    • Kindergeld
    • Rente
    • Kapital- und Zinserträge (zum Beispiel Zinsen für Ihr Sparbuch)
    • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Vermögen

    Wenn wir Ihren Anspruch auf Bürgergeld berechnen, müssen wir Ihr Vermögen berücksichtigen. Vermögen ist zum Beispiel:

    • Bargeld; Geld bei der Bank; Aktien
    • Bausparverträge
    • Lebensversicherungen
    • Immobilien
    • Schmuck
    • Autos
    • Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre
    • Erbansprüche
  • Freibeträge

    Beim Einkommen und Vermögen gibt es sogenannte „Freibeträge“. Dies bedeutet, dass nicht das komplette Einkommen/Vermögen bei der Berechnung berücksichtigt wird. Dadurch haben Sie mehr Geld zur Verfügung.

    Wie viel das genau ist, wird individuell für Sie berechnet. Bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne.

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