Geld zum Leben
Ihr Geld reicht nicht zum Leben aus ?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten. Neben den Anspruchsvoraussetzungen ist auch das vorhandene Einkommen und Vermögen ausschlaggebend. Anschließend finden sie hierzu die entsprechenden Erläuterungen.
Wer kann Geld vom Jobcenter bekommen?
Ob Sie Geld vom Jobcenter bekommen, steht im Gesetz (§ 7 SGB II):
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und maximal 65/67 Jahre alt (Rentenalter).
- Sie müssen gesund genug sein, um mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten zu können.
- Sie verdienen nicht genug Geld, um sich oder Ihre Familie selbst ernähren zu können.
- Sie haben wenig bzw. kaum Erspartes.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
Wenn Sie mit jemandem zusammenwohnen (Partner*in, Ehefrau/Ehemann, Kind/er bis 25 Jahre), gehören diese Personen zu Ihrer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass diese Person/en auch Hilfe vom Jobcenter bekommen können, wenn das gemeinsame Geld nicht zum Leben reicht.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen.
Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.