Geld zum Wohnen
Angemessen sind Wohnungen im Stadtgebiet Weiden und im Landkreis Neustadt unter Berücksichtigung der Familiengröße, der Wohnungsgröße, des Mietpreises (Kaltmiete = Grundmiete plus Nebenkosten), sowie der Heizkosten im Rahmen der Richtwerte, welche von der Stadt Weiden bzw. vom Landkreis Neustadt festgelegt werden. Die Kosten für eine Wohnung können nur bis zur Obergrenze übernommen werden.
Neu in Weiden - Neustadt / Umzug innerhalb Weiden - Neustadt
Nehmen Sie bitte vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrags Kontakt mit Ihrem Jobcenter auf. Je früher Sie sich beim Jobcenter melden, desto besser können wir Sie beraten.
Nur wenn Sie uns rechtzeitig informieren (bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben), können wir Sie bei den angemessenen Kosten unterstützen (Kaution, Renovierung, Umzugskosten).
Senden Sie uns eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung für die neue Wohnung (Quadratmeter, Grundmiete, Nebenkosten, Heizung) zur Prüfung zu.
Beachten Sie Ihre Kündigungsfrist. Eine doppelte Mietzahlung, also gleichzeitig für die alte und die neue Wohnung, übernimmt das Jobcenter nicht.
Sie haben Fragen zum Umzug? Sprechen Sie uns an.
Umzugsinformationen erhalten Sie auch hier.
Sofern das Jobcenter Ihre Miete direkt an den Vermieter überweisen soll, füllen Sie bitte eine Abtretungserklärung aus.