Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen bei Ihrer Ansprechpartnerin / Ihrem Ansprechpartner nur mit Termin möglich sind.

Geld zum Wohnen

Angemessen sind Wohnungen im Stadtgebiet Weiden und im Landkreis Neustadt unter Berücksichtigung der Familiengröße, der Wohnungsgröße, des Mietpreises (Kaltmiete = Grundmiete plus Nebenkosten), sowie der Heizkosten im Rahmen der Richtwerte, welche von der Stadt Weiden bzw. vom Landkreis Neustadt festgelegt werden. Die Kosten für eine Wohnung können nur bis zur Obergrenze übernommen werden.

Neu in Weiden - Neustadt / Umzug innerhalb Weiden - Neustadt

Nehmen Sie bitte vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrags Kontakt mit Ihrem Jobcenter auf. Je früher Sie sich beim Jobcenter melden, desto besser können wir Sie beraten.

Nur wenn Sie uns rechtzeitig informieren (bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben), können wir Sie bei den angemessenen Kosten unterstützen (Kaution, Renovierung, Umzugskosten).

Senden Sie uns eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung für die neue Wohnung (Quadratmeter, Grundmiete, Nebenkosten, Heizung) zur Prüfung zu.

Beachten Sie Ihre Kündigungsfrist. Eine doppelte Mietzahlung, also gleichzeitig für die alte und die neue Wohnung, übernimmt das Jobcenter nicht.

Sie haben Fragen zum Umzug? Sprechen Sie uns an.
Umzugsinformationen erhalten Sie auch hier.

Sofern das Jobcenter Ihre Miete direkt an den Vermieter überweisen soll, füllen Sie bitte eine Abtretungserklärung aus.

Ihre Wohnung ist zu teuer?

Wenn Ihre Wohnung zu teuer ist, können wir vielleicht trotzdem erst einmal die kompletten Kosten übernehmen. Dies ist aber nur übergangsweise möglich.
Wir suchen dann gemeinsam eine Möglichkeit, wie Sie die Kosten senken können. Das könnten Sie zum Beispiel tun, indem Sie

  • Ihre Wohnung untervermieten;
  • eine neue Wohnung suchen, die günstiger ist.

Was genau Sie hierbei beachten müssen, erklären wir Ihnen gerne.

Nach Ablauf der Übergangszeit dürfen wir nur noch so viel Geld zum Wohnen übernehmen, dass die Obergrenze nicht überschritten wird. Den restlichen Betrag müssen Sie dann selbst bezahlen.

Nachzahlung für Strom- und Heizkosten

Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, sind Ihre Stromkosten pauschal mit dem Regelsatz abgedeckt. Sie müssen die Stromrechnung davon selbst an den Stromanbieter bezahlen.

Sie können eine Stromnachzahlung nicht bezahlen und benötigen dafür ein Darlehen? Sie müssen eine Heizkostennachzahlung aus einer Jahresabrechnung zahlen? Ihre monatlichen Abschläge für Heizkosten werden angepasst?

Am besten reichen Sie entsprechende Nachweise (z.B. Forderungsschreiben des Energieversorgers oder die Jahresabrechnung) über jobcenter.digital ein. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie, welche Unterlagen gegebenenfalls noch benötigt werden. Nach Eingang der Unterlagen kann die Gewährung eines Darlehens / die Kostenübernahme geprüft werden.


Sie sind nicht Kundin oder Kunde beim Jobcenter und können eine Nachzahlung oder die Abschlagsanpassung für Heizkosten nicht bezahlen? Dann können Sie prüfen lassen, ob Sie Geld vom Jobcenter bekommen können. Die Antragstellung ist auch für einen kurzen Zeitraum möglich, zum Beispiel für den Monat mit der Nachzahlung.

Es ist erforderlich, einen Neuantrag beim Jobcenter zu stellen. Bitte erledigen Sie dies zeitnah nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung, spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem Monat, in dem die Zahlung fällig geworden ist.

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