Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen bei Ihrer Ansprechpartnerin / Ihrem Ansprechpartner nur mit Termin möglich sind.

Geld für Kinder

Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren können einen Zuschuss für den Schulbedarf (z. B. Schreibutensilien, Bücher usw.) bekommen. Diese Unterstützung bekommen Sie automatisch am Anfang jedes Schulhalbjahres. Das Geld wird zusammen mit dem monatlichen Geld vom Jobcenter überwiesen. Bitte beachten Sie, dass eine Schulbescheinigung bei der Einschulung Ihres Kindes sowie ab dem 15. Geburtstag jährlich vorzulegen ist.

Für die KiTa oder die Schule können Sie auch finanzielle Hilfe bekommen, zum Beispiel für das Mittagessen dort, für Klassenfahrten oder für Nachhilfe.  Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) fördern wir zum Beispiel auch die Mitgliedschaft im Sportverein, den Musikunterricht, das Ferienprogramm oder auch ein Zeltlager.

Sie haben Fragen dazu? Sie brauchen Geld für die Schule? Sprechen Sie uns an.

Welche Kosten werden übernommen?

  • Ausflüge und Klassenfahrten mit Schule und KiTa
  • Schülerbeförderung
  • Mittagessen in Schule und KiTa
  • Schulbedarf
  • Lernförderung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer Bildung und Teilhabe.

Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?

Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die folgende Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld bzw. Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Auskünfte und Antragstellung

Zuständigkeit bei Bezug von Bürgergeld

  • Jobcenter Weiden-Neustadt, Weigelstraße 24, 92637 Weiden, Telefon 0961/409-1500

Zuständigkeit bei Bezug von Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Stadt Weiden, Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden, Telefon 0961/81-0
  • Landratsamt Neustadt/WN, Stadtplatz 36, 92660 Neustadt/WN, Telefon 09602/79-0
    Hier kommen Sie zu den Antragsunterlagen vom Landratsamt Neustadt/WN.

Antragsunterlagen für Bildung und Teilhabe

Eine Bearbeitung kann nur bei Vorlage vollständiger Unterlagen erfolgen (Antrag + entsprechende Bestätigung)!

Antrag Bildung und Teilhabe (301.09 KB)

ausfüllbares PDF-Formular

Ausflug/Klassenfahrt (252.75 KB)

Bestätigung Schule/KiTa

Mittagessen (71.62 KB)

Bestätigung Schule

Mittagessen (71.41 KB)

Bestätigung KIGA

Mittagessen (71.52 KB)

Bestätigung Hort

Lernförderbedarf Angebot (124.81 KB)

Lernförderung Bestätigung Schule (171.52 KB)

Antrag und Bestätigung der Schule

Bestätigung Verein (78.38 KB)

Flyer Bildung und Teilhabe (5.35 MB)

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