Geld für Kinder
Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren können einen Zuschuss für den Schulbedarf (z. B. Schreibutensilien, Bücher usw.) bekommen. Diese Unterstützung bekommen Sie automatisch am Anfang jedes Schulhalbjahres. Das Geld wird zusammen mit dem monatlichen Geld vom Jobcenter überwiesen. Bitte beachten Sie, dass eine Schulbescheinigung bei der Einschulung Ihres Kindes sowie ab dem 15. Geburtstag jährlich vorzulegen ist.
Für die KiTa oder die Schule können Sie auch finanzielle Hilfe bekommen, zum Beispiel für das Mittagessen dort, für Klassenfahrten oder für Nachhilfe. Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) fördern wir zum Beispiel auch die Mitgliedschaft im Sportverein, den Musikunterricht, das Ferienprogramm oder auch ein Zeltlager.
Sie haben Fragen dazu? Sie brauchen Geld für die Schule? Sprechen Sie uns an.
Welche Kosten werden übernommen?
- Ausflüge und Klassenfahrten mit Schule und KiTa
- Schülerbeförderung
- Mittagessen in Schule und KiTa
- Schulbedarf
- Lernförderung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer Bildung und Teilhabe.
Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?
Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die folgende Leistungen beziehen:
- Bürgergeld bzw. Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz