Bedarfsrechner

Der Bedarfsrechner ermöglicht eine Überschlagsberechnung eines eventuellen Leistungsanspruchs. Dabei wird der aktuelle Basis-Regelsatz berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherungsgeld) ergibt sich aus dieser Berechnung jedoch nicht.
Die abschließende Prüfung eines Leistungsanspruchs erfolgt erst durch Antragstellung beim zuständigen Jobcenter.

Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und drücken auf "Aktualisieren".

Weiter Informationen zum Grundsicherungsgeld finden Sie hier.

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In unserer Datenschutzerklärung finden Sie im Bereich Bedarfsrechner weitere Informationen dazu.