Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen bei Ihrer Ansprechpartnerin / Ihrem Ansprechpartner nur mit Termin möglich sind.

FAQ

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu Geldleistungen, zur Arbeitsvermittlung sowie rund um jobcenter.digital (z.B. Postfachnachrichten).

jobcenter.digital – Benutzerkonto & Zugangsdaten

  • Wie bekomme ich meine Zugangsdaten?

    Sofern Ihnen noch keine Zugangsdaten vorliegen, können Sie diese beim Jobcenter anfordern. Bitte nehmen Sie keine eigene Registrierung vor. Nach Erhalt der Zugangsdaten (Benutzername, Einmalkennwort) müssen Sie ein eigenes Passwort vergeben.  

    Sie waren bereits Kunde/Kundin bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter? In diesen Fällen können Sie die Funktionen “Benutzername vergessen” und "Passwort vergessen” auf der Login-Seite benutzen. Sie bekommen dann Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort per E-Mail.

  • Ich möchte mein Anliegen online erledigen, allerdings liegen mir Benutzername und Kennwort nicht vor.

    Melden Sie sich einfach telefonisch bei uns, wir übersenden Ihnen gerne die Zugangsdaten für das Online-Portal jobcenter.digital.
    Für weitere Infos klicken Sie bitte hier.

Geldleistungen

Arbeitsvermittlung

  • Ich möchte in den Urlaub fahren - muss ich mir das genehmigen lassen und wie lange darf ich wegfahren?

    Ja, ab Vollendung des 15. Lebensjahres muss sich jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft selbst den Urlaub (Ortsabwesenheit) genehmigen lassen.
    Die Zustimmung erfolgt durch die zuständige Integrationsfachkraft. Bitte beantragen Sie die Ortsabwesenheit mindestens 5 Tage vor Ihrer Abreise.
    Damit eine berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird, können maximal 21 Kalendertage im Kalenderjahr gewährt werden.
    Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder bei der Ausübung einer Selbstständigkeit über 15 Std. / Woche ist keine Genehmigung erforderlich. Die voraussichtliche Dauer einer Abwesenheit sollte allerdings mitgeteilt werden.

  • Ich bin krank - benötigt das Jobcenter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

    Ja – reichen Sie bitte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigung für den Arbeitgeber) umgehend nach Erhalt beim Jobcenter ein.
    Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist aktiv beim Arzt einzufordern, da durch das Jobcenter kein elektronischer Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erfolgt.

Weitere Fragen rund um das Bürgergeld

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