FAQ

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu Geldleistungen, zur Arbeitsvermittlung sowie rund um jobcenter.digital (z.B. Postfachnachrichten).

jobcenter.digital – Benutzerkonto & Zugangsdaten

Geldleistungen

Arbeitsvermittlung

  • Ich möchte in den Urlaub fahren - muss ich mir das genehmigen lassen und wie lange darf ich wegfahren?

    Ja, ab Vollendung des 15. Lebensjahres muss sich jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft selbst den Urlaub (Ortsabwesenheit) genehmigen lassen.
    Die Zustimmung erfolgt durch die zuständige Integrationsfachkraft. Bitte beantragen Sie die Ortsabwesenheit mindestens 5 Tage vor Ihrer Abreise.
    Damit eine berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird, können maximal 21 Kalendertage im Kalenderjahr gewährt werden.
    Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder bei der Ausübung einer Selbstständigkeit über 15 Std. / Woche ist keine Genehmigung erforderlich. Die voraussichtliche Dauer einer Abwesenheit sollte allerdings mitgeteilt werden.

  • Ich bin krank - benötigt das Jobcenter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

    Ja – reichen Sie bitte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigung für den Arbeitgeber) umgehend nach Erhalt beim Jobcenter ein.
    Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist aktiv beim Arzt einzufordern, da durch das Jobcenter kein elektronischer Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erfolgt.

Weitere Fragen rund um das Bürgergeld