FAQ
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu Geldleistungen, zur Arbeitsvermittlung sowie rund um jobcenter.digital (z.B. Postfachnachrichten).
jobcenter.digital – Benutzerkonto & Zugangsdaten
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Wie bekomme ich meine Zugangsdaten?
Sofern Ihnen noch keine Zugangsdaten vorliegen, können Sie diese beim Jobcenter anfordern. Bitte nehmen Sie keine eigene Registrierung vor. Nach Erhalt der Zugangsdaten (Benutzername, Einmalkennwort) müssen Sie ein eigenes Passwort vergeben.
Sie waren bereits Kunde/Kundin bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter? In diesen Fällen können Sie die Funktionen “Benutzername vergessen” und "Passwort vergessen” auf der Login-Seite benutzen. Sie bekommen dann Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort per E-Mail.
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Ich möchte mein Anliegen online erledigen, allerdings liegen mir Benutzername und Kennwort nicht vor.
Melden Sie sich einfach telefonisch bei uns, wir übersenden Ihnen gerne die Zugangsdaten für das Online-Portal jobcenter.digital.
Für weitere Infos klicken Sie bitte hier.
Geldleistungen
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Ich möchte einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen - was muss ich tun?
Setzen Sie sich zur Klärung eines möglichen Anspruchs auf Bürgergeld bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Sie können dann Ihre Fragen klären und das weitere Vorgehen besprechen.
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Ich möchte umziehen - was ist zu beachten?
Nehmen Sie vor Abschluss eines Mietvertrages bitte Kontakt mit dem neuen und bisherigen Jobcenter auf.
Zuständigkeit neues Jobcenter:
- Prüfung Angemessenheit der neuen Wohnung durch Einreichung des Mietvertrags (ohne Unterschrift) oder einer Mietbescheinigung (mit allen Mietbestandteilen)
- Prüfung Gewährung Mietkaution/Genossenschaftsanteile
Zuständigkeit bisheriges Jobcenter:
- Prüfung Gewährung Umzugskosten (bei Notwendigkeit des Umzugs und Anerkennung des Umzugsgrundes)
- Prüfung Gewährung Wohnungsbeschaffungskosten (Maklerprovision)
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Ich habe kein Konto - wie kann ich das Geld vom Jobcenter erhalten?
Sie können das Geld per Scheck erhalten. Allerdings ist die Grundgebühr i.H.v. 3,85€ von Ihnen zu tragen.
Diese wird direkt von der Auszahlungssumme abgezogen.Einlösung bei:
- den Filialen der Deutschen Post AG
- den Filialen der Postbank AG
- bei einem Kreditinstitut zur Kontogutschrift
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Kann ich mich beim Bezug von Bürgergeld von den Rundfunkgebühren befreien lassen?
Ja – das ist möglich. Eine Bescheinigung über den Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice ist Ihrem Bewilligungsbescheid beigefügt.
Die Entscheidung, ob Beiträge bezahlt werden müssen, trifft nicht das Jobcenter, sondern der Beitragsservice. -
Laut meinem Bewilligungsbescheid wurde das Bürgergeld ausbezahlt - wann habe ich das Geld auf dem Konto?
Es kann 3 bis 5 Arbeitstage (je nach Bank) dauern, bis das Geld auf Ihrem Konto ist.
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Ich bin aus der Ukraine geflüchtet. Welche Unterlagen werden zwingend für die Bewilligung benötigt?
- Ausgefüllte Antragsformulare (HA, EK, ggf. KI und WEP, ggf. KdU)
- Ausweis / Pass
- Fiktionsbescheinigung oder Bescheinigung der Ausländerbehörde, dass der Aufenthaltstitel bestellt ist
- Meldebescheinigung
- Bankverbindung eines deutschen Kontos und Kontoauszüge ab Eröffnung / ab 1. Willkommenskontoauszug
- Nachweise über die Wohnung / Miete (zur Prüfung der Unterkunftskosten)
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Was ist, wenn ich meine Unterlagen bis zur gesetzten Frist nicht einreichen kann?
Reichen Sie bitte die vorhandenen Unterlagen ein und teilen Sie uns mit, bis wann Sie die restlichen Unterlagen einreichen können.
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Wann werden die Leistungen ausbezahlt?
Die bewilligten Leistungen werden monatlich im Voraus an Sie überwiesen.
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Kann ein Bekannter Auskünfte erhalten?
Wollen Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie in Angelegenheiten beim Jobcenter zu vertreten, dann füllen Sie bitte den Vordruck "Vollmacht" aus. Legen Sie auch eine Kopie des Personalausweises des/der Bevollmächtigten bei.
Arbeitsvermittlung
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Ich möchte in den Urlaub fahren - muss ich mir das genehmigen lassen und wie lange darf ich wegfahren?
Ja, ab Vollendung des 15. Lebensjahres muss sich jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft selbst den Urlaub (Ortsabwesenheit) genehmigen lassen.
Die Zustimmung erfolgt durch die zuständige Integrationsfachkraft. Bitte beantragen Sie die Ortsabwesenheit mindestens 5 Tage vor Ihrer Abreise.
Damit eine berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird, können maximal 21 Kalendertage im Kalenderjahr gewährt werden.
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder bei der Ausübung einer Selbstständigkeit über 15 Std. / Woche ist keine Genehmigung erforderlich. Die voraussichtliche Dauer einer Abwesenheit sollte allerdings mitgeteilt werden. -
Ich bin krank - benötigt das Jobcenter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Ja – reichen Sie bitte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigung für den Arbeitgeber) umgehend nach Erhalt beim Jobcenter ein.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist aktiv beim Arzt einzufordern, da durch das Jobcenter kein elektronischer Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erfolgt.
Weitere Fragen rund um das Bürgergeld
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Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen rund um das Thema Bürgergeld finden Sie hier.