19.06.2026


Neue Grundsicherung ab dem 01. Juli 2026

Verlässliche Unterstützung und stärkere Arbeitsvermittlung

Der Deutsche Bundestag hat das 13. SGB II Änderungsgesetz beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2026.
Die Änderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgen zwei Ziele:
Sie sollen die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung beschleunigen und die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter verbindlicher machen.

Für Sie bedeutet das: Wenn Sie aktiv mitwirken, Termine wahrnehmen und gemeinsam mit dem Jobcenter an Ihrer beruflichen Integration arbeiten, werden Sie wie gewohnt unterstützt und begleitet. Gleichzeitig wird klarer geregelt, welche Folgen es hat, wenn Sie nicht mitwirken.

Was ist neu?

Mit der Änderung:
- wird die Vermittlung in Arbeit stärker in den Mittelpunkt gestellt,
- können Menschen gezielter unterstützt werden,
- erhalten Jobcenter mehr Möglichkeiten, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern,
- werden Rechte und Pflichten klarer geregelt um Verlässlichkeit und Fairness zu gewährleisten.

 Weitere Informationen zum Thema Grundsicherung finden sie auf der Website des BMAS.