28.09.2026


Bedarfsrechner

Ab sofort unterstützt Sie der Bedarfsrechner bei der Ermittlung eines eventuellen Leistungsanspruchs. Dabei wird der aktuelle Basis-Regelsatz berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherungsgeld) ergibt sich aus dieser Berechnung jedoch nicht.
Den Bedarfsrechner finden Sie hier.