Ab sofort unterstützt Sie der Bedarfsrechner bei der Ermittlung eines eventuellen Leistungsanspruchs. Dabei wird der aktuelle Basis-Regelsatz berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherungsgeld) ergibt sich aus dieser Berechnung jedoch nicht.
Den Bedarfsrechner finden Sie hier.
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